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VR BANK GESCHÄFTSBERICHT 2016

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Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016

seinen nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben

unter Beachtung der Geschäftsordnung des Aufsichts-

rates mit großer Sorgfalt nachgekommen. In alle Ent-

scheidungen von grundlegender Bedeutung für die

Bank war der Aufsichtsrat zeitnah eingebunden. Dazu

wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates vom Vorstand

in regelmäßigen Abständen über die geschäftliche Ent-

wicklung, strategische und operative Planungen, Investi-

tions- und Bauvorhaben sowie die aktuelle Vermögens-,

Finanz-, Ertrags- und Risikolage der Bank informiert.

Sämtliche unternehmensrelevanten Fragen wurden

ausführlich in gemeinsamen Sitzungen des Aufsichtsrates

und des Vorstandes erörtert. Zustimmungspflichtige

Entscheidungen hat der Aufsichtsrat nach eingehender

Beratung in allen Fällen einvernehmlich getroffen. Auch

außerhalb der turnusmäßig stattfindenden ordentlichen

Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und

seine Stellvertreter mit den Mitgliedern des Vorstandes

regelmäßig in engem Kontakt, um sich über wichtige Ge-

schäftsvorgänge von zentraler Bedeutung auszutauschen.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der

Aufsichtsrat innerhalb seines Gremiums drei Ausschüsse

gebildet. Die Ausschussvorsitzenden haben dem Ge-

samtaufsichtsrat in der jeweils folgenden gemeinsamen

Sitzung über die Inhalte und die Arbeit des Personalaus-

schusses, des Kreditausschusses und des Bauausschusses

umfassend berichtet.

Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss

2016, den Lagebericht und den Vorschlag zur Gewinn-

verwendung geprüft und ohne Einwendungen gebilligt.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung

entspricht den Vorschriften der Satzung und wird vom

Aufsichtsrat befürwortet.

Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahres-

abschlusses gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz wurde

vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. unter Ein-

beziehung der Buchführung und des Lageberichtes

vorgenommen. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-

führung wurde festgestellt und der Bestätigungsver-

merk ohne Einschränkung erteilt. Über das Ergebnis hat

der Prüfungsverband in einer gemeinsamen Sitzung von

Vorstand und Aufsichtsrat umfassend berichtet.

Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis detailliert

erörtert und uneingeschränkt befürwortet.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung,

den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum

31.12.2016 festzustellen und die vorgeschlagene Ergeb-

nisverwendung zu beschließen.

Der engagierte Einsatz des Vorstandes und die guten

Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben

die fortgesetzte erfolgreiche Entwicklung der VR Bank

ermöglicht und maßgeblich zum Ausbau der starken

Position am regionalen Bankenmarkt beigetragen. Der

Aufsichtsrat dankt ihnen für die im Jahr 2016 hervorra-

gend geleistete Arbeit. Unseren Vertretern und Mitglie-

dern sowie allen Kunden und Geschäftspartnern danken

wir für die partnerschaftliche Verbundenheit und das

unserer VR Bank entgegengebrachte Vertrauen.

Starnberg, im April 2017

Dr. Thomas Schulz

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Walter Eberl jun.

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Herbert Thalhofer

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Wolfgang Zeitler

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates